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Trauermarsch Dresden 20103R - Mittwoch, 20. Januar 2010
Aktualisiert am 7. Febraur --- Beitrag von Claus Nordbruch /// Marsch erlaubt!
Neuster Stand (laut JLO-Sachsen): Gericht bestätigt: Die Beschränkung einer von der »Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland« (JLO) für den 13. Febraur 2010 in Dresden angemeldeten Demonstration auf eine nur »stationäre« Versammlung greift in unzulässiger Weise in die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit ein. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom heutigen Tag hervor (Az. 6 L 35/10). weiteres auf www.jlosachsen.de
Weitere Informationen und alte Meldungen
Von Dr. Claus Nordbruch
Vor 65 Jahren verwandelten die angloamerikanischen Luftstreitkräfte in drei Angriffen die Stadt Dresden in ein Flammenmeer. Mit einem Regen aus Phosphor-, Brand- und Sprengbomben, die orkanartige Feuerstürme verursachten, wurden mindestens 400.000 Zivilisten, Frauen und Kinder jeglichen Alters, Greise, Verwundete und Flüchtlinge aus dem Osten und Südosten des Deutschen Reiches, die mit ihren Trecks Schutz in Elbflorenz gesucht hatten, unter furchtbarsten Qualen getötet. Während die Masse dieser wehrlosen Menschen zu lebenden Fackeln entzündet, von giftigen Rauchgasen erstickt und zu Brandleichen von der Größe eine Hundes verstümmelt worden waren, wurden in der Nacht und tags drauf Tausende Opfer von Tieffliegern, als sie im Großen Garten und auf den Elbwiesen eiskalt zusammenschossen. [1]
Am 13. Februar 1945 hatten sich in Dresden, einer der schönsten und kulturell bedeutungsvollsten Städte Deutschlands und damit Europas, neben 600.000 Einwohnern auch etwa 500.000 Flüchtlinge aufgehalten. Die bis zu diesem Datum vom Bombenkrieg weitgehend verschont gebliebene und zur »Lazarettstadt« erklärte Metropole, verfügte über fast keine Flugabwehr oder Nachtjäger. Gegen 22.00 Uhr kam es zum ersten Donnerschlag, oder Thunderclap, wie die anglo-amerikanischen Bomberverbände ihren Terrorangriff nennen sollten. Die britischen Bomber der Königlichen Luftwaffe (Royal Air Force) warfen in diesem Angriff zunächst Sprengbomben auf die Innenstadt. Unmittelbar danach wurden 570.000 Stabbrand- und 4.500 Flammenstrahlbomben auf Dresden abgeworfen. Dieses Bombardement von Brandbomben verursachte einen verheerenden Feuersturm, der den Tod der Kunst- und Lazarettstadt einläutete. Bis zu diesem Zeitpunkt waren noch relativ wenige Menschenverluste zu beklagen. Den meisten Menschen war es gelungen, sich in den Kellern in Sicherheit zu bringen. Nach dem Bombenangriff gingen sie auf die Straßen zurück und wurden Zeugen der gewaltigen Brände. Jedoch kehrten die Briten zurück – ohne Vorwarnung: Nun etwa 2½ Stunden später, am 14. Februar gegen 1.30 Uhr, rollte die zweite Bomberwelle an. In rascher Folge detonierten zunächst 4.500 Sprengbomben, die unzählige Häuser zum Einsturz brachten. Tausende von Menschen wurden von Stahl und Beton begraben und verschüttet. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Briten eines Kriegsverbrechens schuldig gemacht, da sie zielbewußt den von Zivilbevölkerung bewohnten Stadtkern bombardiert hatten, und nicht etwa militärisch-strategische Ziele oder Industriezentren. Das wichtigste militärische Ziel lag etwa 1,5 Kilometer vom zerstörten Stadtkern entfernt: der Hauptbahnhof. Auf diesem tummelten sich Zehntausende Flüchtlinge und Ausgebombte. Die Gleise, die weitgehend unbeschädigt geblieben waren, waren mit Hunderten von Waggons verstopft, so daß sich eine gewaltige Menschenmasse auf engstem Raume ansammelte. Auf diese Menschen ließen die Briten vor allem Brand- und Flüssigkeitsbomben nieder regnen. Die Bahnsteige und das nähere Umfeld des Bahnhofs waren mit Toten, Sterbenden, Verbrennenden und Menschenteilen übersät. Die Zehntausenden, die das Inferno überlebt hatten, flüchteten auf die Elbwiesen und in den Großen Garten. Hier wähnten sie sich nach dem Grauen der Nacht sicher. Es blieb den Amerikanern, genauer gesagt der 8. US-Luftflotte, vorbehalten, diesen hilflosen Frauen und Kindern, diesen wehrlosen Männern und Greisen den Garaus zu bereiten. Um 12.15 Uhr warfen mehr als 760 Maschinen unter anderem 50.000 Stabbrandbomben über diese Flüchtlinge ab. Danach gingen etwa 200 Jagdbomber zum Tieffliegerangriff über und eröffneten mit ihren Maschinengewehren das Feuer gegen die Zivilbevölkerung.
Die anglo-amerikanischen Bomberverbände hatten einen Massenmord begangen, freilich ohne je hierfür zur Rechenschaft gezogen worden zu sein. Nicht nur das: »Mit den Menschen gingen schöne und weltberühmte Gebäude und Anlagen Dresdens unter, so der Zwinger, die Hofkirche, das Schloß, die Oper, das Grüne Gewölbe, Bellevue, das Italienische Dörfchen, das Landtagsgebäude, das Palais Cosel und viele andere. Das Japanische Palais, die größte und wertvollste Bibliothek ganz Sachsen, war ausgebrannt. Die Brühlsche Terrasse hatten schwere Bomben zerrissen. Das Belvedere lag mit leeren Fensterhöhlen da. Die Kuppel der Frauenkirche war eingestürzt und der Schloßturm sowie ein Turm der Sophienkirche waren ausgebrannt. Vom oberen Teil des Rathausturmes stand nur noch das Gerippe.« Bei dem dreifachen Terrorschlag gegen Dresden, als nichts anderes kann er bezeichnet werden, handelte es sich mitnichten um eine militärische Notwendigkeit. In der angegriffenen Innenstadt hatte es weder nennenswerte Industrie noch Ansammlungen von Waffen und militärischem Gerät gegeben. Die Tatsache, daß die Infrastruktur verhältnismäßig wenig zu Schaden gekommen war – von den Verkehrswegen war nur der Hauptbahnhof zerstört worden, die Elbbrücken waren allesamt heil geblieben -, deutet ebenfalls eindeutig daraufhin, daß der anglo-amerikanische Angriff auf Dresden ein ebenso sinnloser – der Krieg wurde hierdurch ja nicht verkürzt -, wie durch nichts zu rechtfertigender Akt der Zerstörung und des Mordes war.
Dem Bericht der Ordnungspolizei zufolge waren bis zum 22. März 1945 insgesamt mehr als 200.000 Menschen tot geborgen worden. Diese Zahl konnte wegen weiterer Bergungsarbeiten jedoch noch nicht als die endgültige gelten. Spätere Schätzungen bzw. Zählungen gehen von bis zu 400.000 Toten aus. Von den geborgenen Toten konnten nur 35.000 identifiziert werden. Es widerspiegelt das fragwürdige Verständnis von Wissenschaftlichkeit und das Verhältnis zu authentischer Geschichtsschreibung in der BRD, offiziell lediglich diese relativ kleine Anzahl von Toten als Gesamtzahl der zu beklagenden Opfer anzugeben. Strafrechtlich gesehen handelt es sich hier offensichtlich nicht um den Tatbestand der Verunglimpfung Verstorbener.
Dabei handelte es sich bei dieser Art des ethnic cleansing keineswegs um eine Ausnahme, sondern um die Umsetzung eines vom Luftkriegsberater Churchills, Frederick A. Lindemann, penibel ausgetüftelten Planes zur Flächenbombardierung deutscher Städte. Die Alliierten gingen dabei gleichsam nach Schema F vor, wie beispielsweise stellvertretend auch die Zerstörung Stettins im August 1944 aufzeigt: Gezielte Treffer auf Wohngebiete und historische Bauten nach menschenverachtender Methode. Zuerst werden Luftminen und Sprengbomben, danach Phosphorkanister abgeworfen. Diese Taktik verfehlt ihre hundertprozentige tödliche Wirkung nie: Um sich zu retten, klettern die wehrlosen Menschen aus zertrümmerten Kellergewölben, werden im Freien jedoch von dem Feuersturm erfaßt und winden sich vor Schmerzen brüllend als lebende Fackeln bis der Tod sie endlich erlöst. In diesem Zusammenhang müssen neben vielen anderen auch die kriegsvölkerrechtswidrigen Bombardierungen beispielsweise auf Köln, Ulm, Magdeburg, Aachen, Graz, Kiel, Dortmund, Hamburg, Nürnberg, Klagenfurt, Würzburg, Kassel und Potsdam, aber auch viele andere, vor allem kleinere Städte, wie z.B. Hanau, Pforzheim, Bingen, Darmstadt, Heilbronn, Villach, Nordhausen, Hildesheim, Freiburg i. Br., Halberstadt, Emden, Frankfurt/Oder, aufgeführt werden, die keinerlei militärischen Nutzen hatten, sondern ausschließlich der Vernichtung von Menschen dienten.
Der österreichische Historiker und Luftkriegsexperte Maximilian Czesany hat bezüglich dieser Terrorangriffe dankenswerterweise die gröbsten der durch die Anglo-Amerikaner begangenen Rechtsbrüche in knapper Form zusammengestellt: »Mit ihrer Luftkriegsführung verletzten die USA und Großbritannien die folgenden von ihnen erst Jahrzehnte zuvor ratifizierten Bestimmungen und Normen des Kriegsrechtes […]:
• die allgemeinen Grundsätze des Kriegsrechtes, wonach militärische Kampfhandlungen direkt nur gegen Kombattanten, Quasikombattanten und militärische Objekte gerichtet werden dürfen, und alle Kampfmittel verboten sind, die unnötige Leiden oder Schäden verursachen […] • der Artikel 27 HLKO, demzufolge verschiedene Gebäude und Bauten, wie Kirchen, Lazarette, geschichtliche Denkmale u.a., soviel wie möglich zu schonen sind, wenn diese nicht militärische Verwendung finden; der Artikel 46 HLKO, wonach das Leben der Bürger und deren Privateigentum zu achten sind; • das Genfer Protokoll 1925, welches unter anderem die Verwendung von giftig oder erstickend wirkenden Flüssigkeiten, Stoffen oder Verfahrensarten untersagt.«
Mit dem uneingeschränkten Luftkrieg der Alliierten gegen wehrlose Zivilbevölkerung machten sich insbesondere die Anglo-Amerikaner des Genozids, Ausrottungskrieges schuldig.
Quelle: Claus Nordbruch, Der deutsche Aderlaß, Tübingen 2003 (2. Aufl.), S. 91ff.
www.nordbruch.org Antifa, Gewerkschaft, Kommunisten und Gutmenschen plakatierten diesen Donnerstag auch in Frankfurt ihre Volksverhetzenden Plakate Stolz präsentieren sie sich auf der Seite "Dresden Nazifrei" mit den Plakaten, welche zur Blockade des Trauermarsches aufrufen. Es zeigt nicht nur wie schamlos und widerlich die Gesinnung der selbsternannten Gutmenschen und Antifaschisten ist, sondern auch wie Volksverhetzend ihre Einstellung.Der Terror gegen das deutsche Volk während und nach des 2. Weltkrieges wird gerechtfertigt und das Antlitz der Opfer des alliierten Massenmordes in Dresden und allen deutschen Städten durch den Dreck gezogen. DAS ist Volksverhetzung pur, Opfer werden zu Tätern gemacht und Morde bagatellisiert. Wir gehen auf die Straße um den Opfern zu gedenken, ein würdevolles Gedenken soll jedoch durch Antifa und Freunde blockiert und gestört werden - Das werden sich tausende volkstreuer Deutsche nicht gefallen lassen.
 

Versammlungsgesetz und Marschverbot – Neues zum Gedenken in Dresden
Veröffentlicht am 21. Januar 2010 auf www.widerstand.info
In etwa 3 Wochen findet in Dresden die jährliche Großveranstaltung zum Gedenken an die Opfer der alliierten Bombenangriffe statt. Hintergrund ist die systematische Bombardierung der Elbstadt im Februar 1945, welche hunderttausende zivile Todesopfer forderte und zu einem Zeitpunkt stattfand, an dem der Krieg schon entschieden war. Die Bombadierung Dresdens hatte keinerlei militärischen Nutzen, sondern war ein gezielter Schlag gegen die Zivilbevölkerung.
Auch in diesem Jahr ist für den 13. Februar eine Gedenkdemonstration der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland angemeldet, mit der an die Opfer Dresdens – stellvertretend für alle Opfer alliierten Bombardements – gedacht werden soll.
Im Vorfeld des diesjährigen Trauermarsches wurde von den demokratischen Parteien überlegt, wie sie das Gedenken behindern können. Ein Verbot ist rechtlich nicht durchsetzbar und würde vor Gericht keinen bestand haben, da die Veranstaltungen in den vergangenen Jahren immer friedlich verliefen und seitens der nationalen Bewegung keine Straftaten begangen wurden. Um zumindest das Gedenken einzuschränken, beschlossen CDU und FDP im sächsischen Landtag, ein neues Versammlungsgesetz zu verfassen und noch vor dem Trauermarsch zu verabschieden. Dieses Gesetz trat am gestrigen Mittwoch, dem 20. Januar in Kraft. Nach diesem Gesetz sind Demonstrationen an geschichtsträchtigen Orten und Tagen von den Versammlungsbehörden zu verbieten, wobei das Hauptaugenmerk auf der Dresdner Altstadt und Frauenkirche am 13. Februar liegt. Das die Strecke des Trauermarsches im Jahr 2009 nicht einmal durch die Altstadt führte, findet in der Berichterstattung der Demokraten wenig Beachtung.
Da allerdings auch das neue Versammlungsgesetz wie oben beschrieben keine Möglichkeit hat, dass Gedenken ganz zu verbieten, haben sich die Behörden der Stadt Dresden eine weitere Taktik überlegt: Sie propagieren den „polizeilichen Notstand“, um damit die Versammlungsfreiheit beschneiden zu können. Nach unterschiedlichen Medienberichten wurde den Veranstaltern von angemeldeten Demonstrationen am 13. Februar mitgeteilt, dass diese lediglich als stationäre Kundgebungen abgehalten werden dürften, da ansonsten Ausschreitungen zu befürchten seien. Auf welchen Annahmen diese Vermutung beruht, wird nicht mitgeteilt. Bereits in den vergangenen Jahren mobilisierte die linksradikale Szene großflächig nach Dresden, um das Gedenken an die Bombenopfer zu stören. Zu den von Medien herbeigeredeten und für dieses Jahr befürchteten Ausschreitungen kam es allerdings nie. Es ist anzunehmen, dass diese bewusst heraufbeschworen werden, um einen „polizeilichen Notstand“ zu suggerieren.
Die Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) hat laut Mitteldeutschem Rundfunk bereits angekündigt, gegen die Beschränkung des Gedenkmarsches auf eine stationäre Kundgebung Klage zu erheben. Informationen über den aktuellen Stand des Rechtskampfes findet ihr auf der Seite der JLO www.jlosachsen.de und auf www.widerstand.info
Bereits jetzt sollte sich auf alle möglichen Varianten und Eventualitäten vorbereitet werden, die an diesem Tage auftreten können. Wir werden unser Gedenken weder durch ein neues Versammlungsgesetz, noch durch die Heraufbeschwörung eines nicht existenten „polizeilichen Notstandes“ behindern lassen. Die Opfer von Dresden sind ein Symbol für das Leid, das unser Volk im 2. Weltkrieg erfahren hat und welches heute von demokratischen Politikern, sowie gleichgeschalteten Medien geleugnet wird. Und genau dieses Leid werden wir am 13. Februar in Dresden thematisieren, anprangern und an die Öffentlichkeit bringen – um ein würdevolles Gedenken an unsere Opfer zu ermöglichen!
Es ist zu erwarten, daß uns in diesem Jahr der endgültige Auflagenbescheid erst sehr spät zugeht. Eine Bekanntgabe des Treffpunktes wird daher frühestens ab dem 08.02. möglich sein.
Achtung! Auflagen zum Trauermarsch am 13.02.2010, Beginn: 12.00 Uhr
Achtung: Auftreten und Kleidung hat dem Anlaß (!) entsprechend zu erfolgen! Das gilt auch für mitgebrachte Transparente und deren Inhalt!
Gebot: Fahnenstöcke nur bis max. 1,50m (am besten Besenstiele), Transparente (nur themenbezogen!) bis 3,50m, Länderfahnen (auch Vertreibungsgebiete), schwarze Fahnen. Keine Parteifahnen!
Verbot: B-Jacken, Springerstiefel, Schuhe mit Stahlkappen, BW-Stiefel o.ä., militärisch geschnittene Jacken und Hemden, Zahlenkombinationen a la 1488 usw., Reichskriegsflagge, Keltenkreuzfahne u.ä. (Verbietet sich bei dem Thema eigentlich von selbst!), Uniformen (auch in Teilen), Alkohol, Kennzeichen verbotener Organisationen, Vermummung, Lonsdale, Consdaple usw. usf. Entsprechende Tätowierungen sind abzudecken! Marschieren im Gleichschritt und in Blöcken, skandieren von Parolen, Sprechchöre. Verkauf jeglicher Utensilien (z.B. Tonträger, Druckwerke, T-Hemden, Aufkleber u.ä.)
Auf dem Marsch herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot! Telephone sind lautlos zu stellen! Auf Sonnenbrillen sollte verzichtet werden!
Den Anordnungen der Ordner und der Versammlungsleitung ist strikt Folge zu leisten! Provokateure werden von der Veranstaltung entfernt!
Busverantwortliche achten beim Besteigen der Busse auf entsprechende Auflagen! Alkoholisierte Personen werden von der Polizei nicht zur Veranstaltung gelassen!
Es ist mit Vorkontrollen zu rechnen! Also seid pünktlich, am besten eine Stunde eher!
Quelle: JLO Sachsen
Aufruf zum Trauermarsch am 13. Februar 2010 in Dresden!
Liebe Kameraden, deutsche Landsleute!
Am 13. Februar 2010 gedenken tausende Menschen aus Deutschland und der ganzen Welt der unzähligen Opfer des anglo-amerikanischen Bombenterrors vom 13./14. und 15. Februar 1945 auf Dresden, die symbolisch für die vielen Toten der bombardierten deutschen Städte stehen.
Unendlich groß war das Leid der Zivilbevölkerung, die bis zum Schluß gehofft hatte, daß Dresden nicht angegriffen würde, da es Lazarettstadt war und unzählige Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten sich in der Elbmetropole aufhielten. Aber bekanntermaßen kam alles anders, und Dresden wurde in nur wenigen Tagen fast vollständig zerstört.
Wie viele Menschen bei diesem Bombenterror ums Leben kamen, wird sich wohl nie mehr genau feststellen lassen. Die von der Stadt Dresden bezahlte, angeblich neutrale Historikerkommission und die Oberhäupter dieser Stadt rechnen die Zahl der Toten von Dresden von Jahr zu Jahr nach unten. Heute spricht man von maximal 25 000 Toten, aber folgende Fakten sprechen eine andere Sprache:
- In Dresden hielten sich zur Zeit des Angriffes - wenn man die vielen Flüchtlinge aus den Ostgebieten und anderen, bereits zerstörten Städten Deutschlands mitrechnet - ca. 800.000 bis 1.000.000 Menschen auf.
- Fünfzehn Quadratkilometer der inneren Dresdner Altstadt und einige Randgebiete wurden größtenteils oder gar restlos zerstört. Etwa 75 % der 220.000 Wohnhäuser gab es nach der Bombardierung nicht mehr.
- Wenn man davon ausgeht, daß die wenigsten Häuser Luftschutzkeller hatten, stellt sich die Frage, wohin über 700.000 Menschen bei den drei Angriffen flüchten konnten, wenn es „nur“ 25.000 Tote gegeben haben soll.
Aber nicht nur mit dem Herunterrechnen der Opferzahlen soll verhindert werden, aller Opfer von Dresden in Würde zu gedenken. Jahr für Jahr hetzen die Stadtoberen von Dresden gegen die Tausenden Bürger jeden Alters und aller Berufsschichten, die sich friedlich am jährlich stattfindenden Trauermarsch der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) beteiligen, und verharmlosen die Linksautonomen, die an diesem Tag eigens nach Dresden kommen und die Opfer der Angriffe mit Füßen treten.
So schrieb die Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz am 5. November 2009 im Dresdner Amtsblatt unter der Überschrift: „In Dresden ist kein Platz für Angst und Gewalt“ unter anderem: „Rechtsextremisten mißbrauchen jährlich das Gedenken an die Zerstörung und treten alles das, wofür die Dresdner Erinnerungskultur steht, mit Füßen.“
Weiterhin heißt es in dem offenem Brief an die Dresdner Bürger: „Ihnen geht es nicht um Versöhnung, sondern nur um Aufrechnung. Sie interessieren sich nicht für die Opfer, sondern verfälschen die Geschichte. Dies schadet der Stadt, da der Aufmarsch der Neonazis uns darin behindert, die Dresdner Erinnerungskultur an diesem Tag zu leben und ein Zeichen für Versöhnung und Frieden zu setzen.“
Am Ende schreibt Frau Orosz: „Lassen Sie uns gemeinsam ein Dresden zeigen, in dem für Haß und Gewalt kein Platz ist.“
Dieser letzte Satz ist verlogen: Die Oberbürgermeisterin verkennt oder verschweigt wissentlich die Tatsache, daß es die Linksextremisten sind, die nicht nur „Alles gute kommt von oben“ oder„Bomber Harris do it again“(„Bomber Harris, mach´s noch mal“) oder „Nie wieder Deutschland“ rufen und die, wie im vorigen Jahr eindeutig zu sehen, Polizeifahrzeuge umwerfen und massiv die innere Sicherheit beeinträchtigen - trotz eines erheblichen Polizeigroßaufgebots. Die Linksextremisten sind diejenigen, die an diesem Tag Haß und Gewalt in Dresden verbreiten.
So trafen sich am 6. und 7. November nach eigenen Angaben zwischen 250 und 300 Teilnehmer zu einer vom bundesweiten antifaschistischen Bündnis „No pasarán“ organisierten Aktionskonferenz im Dresdner Konferenzraum des DGB. Mit dabei war natürlich der Dresdner DGB-Vorsitzende Ralf Hron, der schon im Vorjahr keinen Zweifel daran gelassen hatte, daß er mit der autonomen linksextremistischen Antifa Hand in Hand zusammenarbeitet. Aber auch die Stadträtin der Grünen, Elke Zimmermann, war auf dem Treffen anwesend. Eigenen Angaben zufolge ist das Ziel des Linksbündnisses hauptsächlich, zu versuchen, mit der Polizei darüber zu verhandeln, daß Sitzblockaden möglich werden, um den Trauermarsch aufzuhalten oder gar nicht erst zum Laufen zu bringen, obwohl dies bei einer genehmigten Demonstrationsstrecke eindeutig gesetzeswidrig wäre.
Oberbürgermeisterin Helma Orosz muß sich fragen lassen: Sieht so Ihre Dresdner Erinnerungskultur aus? Mit solchen Partnern werden Sie von den Dresdner Bürgern sicherlich keine Unterstützung erwarten können, um (wie die „Sächsische Zeitung“ am 11.11. berichtete) eine Menschenkette von der Dresdner Synagoge über das Rathaus zum Altmarkt zu errichten und, wie die „SZ“ schrieb, ein „Zeichen gegen Rechtsextremismus“ zu setzen. Die Dresdner Bürger aber wollen an diesem Tag lieber in Ruhe, beispielsweise auf dem Dresdner Heidefriedhof oder vor der Frauenkirche, ihrer Verwandten oder Freunde gedenken, die sie bei den Angriffen 1945 verloren haben. Warum gehen Sie gegen einen friedlichen Trauermarsch vor, bei dem die Polizei keine große Mühe hat und nur sehr sporadisch den Trauermarsch begleitet – wissen die Beamten doch nur zu gut, daß aus dem Trauermarsch der JLO heraus keine Gewalt zu erwarten ist?
Wenn es in Dresden nicht so viele Linksautonome an diesem Tage gäbe, die ein solches massives Polizeiaufgebot erforderlich machen, könnte man sich gut vorstellen, daß sich noch mehr, gerade ältere Bürger der Erlebnisgeneration diesem ruhigem und in Würde durchgeführten Trauermarsch anschließen würden.
Denn gerade die Angehörigen der Erlebnisgeneration sind es, die deutlicher als bisher am 13. Februar ihrer Angehörigen gedenken wollen. So berichtete die „Sächsische Zeitung“ vom 5. Oktober 2009, daß eine Initiative von Dresdner Bürgern, unter ihnen der bekannte Opernsänger Gunter Emmerlich und der Dresdner Trompeter Ludwig Güttler, neben der Semperoper ein zehn Meter langes und vier Meter hohes Denkmal für die Opfer der Zerstörung Dresdens errichten wollen. In einer Pressemitteilung sagte dazu der Dresdner NPD-Kreisvorsitzende und Stadtrat Jens Baur: „Die NPD freut sich natürlich über eine solche Initiative. Diese Forderung wird bekanntermaßen schon seit Jahren von der NPD und der JLO erhoben. Ich werde mich mit meinem Kollegen Hartmut Krien auch weiterhin im Dresdner Stadtrat für die Errichtung eines Denkmals für die Opfer der Terrorangriffe stark machen, aber auch deutlich machen, daß der derzeitige Entwurf nicht unseren Vorstellungen entspricht.“
Doch auch im Sächsischen Landtag will man die „Neonazis“ nicht einfach so durch Dresden ziehen lassen und plant das neue Versammlungsgesetz des Freistaates Sachsen, das schon 2008 von den Regierungsparteien CDU und SPD erarbeitet und von den Oppositionsparteien, darunter auch die FDP, stark kritisiert wurde und deshalb nicht verabschiedet werden konnte, nun im Plenum durchzuwinken, damit der Trauermarsch der JLO 2010 nicht stattfinden kann.
Dagegen kündigte nicht nur die NPD-Fraktion Protest und notfalls eine Klage an. Der Fraktionsvorsitzende Holger Apfel, der die NPD-Fraktion auch im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuß des Landtages vertritt, sieht mit der Einschränkung von Ort und Termin, an denen demonstriert werden darf oder nicht, ein fundamentales Grundrecht verletzt.
Dennoch: Trotz aller Bemühungen von Stadt und Land, das Gedenken zu verhindern, ist davon auszugehen, daß es auch 2010 am 13. Februar wieder einen würdigen Trauermarsch für die Opfer des alliierten Bombenterrors geben wird. Wir bitten alle daher schon jetzt, für dieses Ereignis zu mobilisieren und an diesem Tag möglichst zahlreich nach Dresden zu kommen. Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, daß dieser Trauermarsch keine Veranstaltung der NPD ist, und bitten auch darum, Parteifahnen zu Hause zu lassen. Bitte bringen Sie nur Transparente mit, die dem Anlaß entsprechend gestaltet sind. Wir freuen uns auf alle Teilnehmer, die gemeinsam mit uns der Opfer friedlich gedenken wollen. Wir wollen diesen Tag in Würde begehen und ein erneutes Zeichen in die Welt senden, wer die wahren Störer des Andenkens an die Toten vom 13./14. und 15. Februar 1945 sind. Daher bitten wir die Teilnehmer auch um eine dem Anlaß entsprechende angemessene Kleidung. Es gibt für uns keinen Grund, uns an so einem Tag zu vermummen. Natürlich haben wir nichts gegen schwarze Kleidung.
Wir sehen uns am 13. Februar 2010 in Dresden!
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